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Kosten für einen Erbschein
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Wer ein Erbe antreten möchte benötigt in der Regel einen so genannten Erbschein, um darüber verfügen zu können. Viele erben sind deshalb gezwungen, sich über Gedanken zu machen, was ein Erbschein kosten wird. Hier kommt es darauf an, ob dieser direkt beim zuständigen Nachlassgericht beantragt wird, oder ob man für die Beantragung einen Notar einschaltet. Die Gerichtskosten richten sich hierbei nach der Höhe des Erbes und sind in der so genannten Kostenordnung geregelt.
Es fällt bei einem Erbschein immer eine doppelte Gebühr an. Wer einen Erbschein vom Notar beantragen lässt muss dessen Kosten noch zusätzlich tragen. Ob dies tatsächlich nötig ist hängt einerseits vom erbe ab, aber auch davon, ob das zuständige Nachlassgericht in der Nähe ist, oder aber so weit weg, dass die Fahrkosten noch höher ausfallen würden wie die Notargebühren.
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Man muss sich übrigens keine größeren Sorgen machen, zumindest was die Kosten für den Erbschein beim Nachlassgericht betrifft, dass diese Kosten sehr hoch wären, da diese sich am Wert des Erbes orientieren. Insofern wird es keineswegs nötig sein, dass Erbe wegen etwaiger zu hoher Erbscheinkosten auszuschlagen.
Beträgt der Wert des Erbes zum Beispiel 5.000 Euro, so muss man nicht einmal 50 Euro für die Ausstellung des Erbscheins bezahlen. Bei noch höheren Werten wird es dann ohnehin im Grunde immer unerheblicher, wie hoch die Gebühren für den Erbschein sind. Für ein Erbe von 100.000 Euro muss man beispielsweise etwa 200 Euro zahlen – aber wen kümmert das bei dieser Erbsumme wirklich?
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