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Alles rund um Unterhaltsschulden
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Unterhaltsschulden können aus verschiedenen Gründen auflaufen. Am häufigsten ist hierbei wahrscheinlich die unerwartet einsetzende Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Diese kann beispielsweise dann entstehen, wenn dieser seinen Arbeitsplatz verliert oder aus betrieblichen Gründen in die Kurzarbeit gerät.
Hier springt zumindest bei kleineren Kindern oftmals das Jugendamt mit dem so genannten Unterhaltsvorschuss ein, der solange gezahlt wird, bis der Unterhaltspflichtige wieder selbst zahlen kann. Dieser muss allerdings die ausgezahlten Leistungen dann an das Jugendamt zurückzahlen. Wer damit rechnet länger keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen zu können sollte deshalb eine Mangelfallberechnung durchführen lassen. Wenn er den hier errechneten Betrag bezahlt, fallen dann keine weiteren Unterhaltsschulden mehr an.
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Hinzufügen zu dem Artikel zum Thema Unterhaltsschulden möchte ich noch, dass man den ausstehenden Unterhalt natürlich auch gerichtlich einklagen kann. Leider scheuen sich viele betroffene Frauen noch vor diesem Schritt, selbst wenn es ganz offensichtlich ist, dass der Mann zahlen könnte, aber nicht zahlen will.
Sicherlich kommt es auch immer darauf an, ob man im „Guten“ oder im „Schlechten“ auseinander gegangen ist, wie hart man gegen den Zahlungspflichtigen vorgehen möchte. Zudem sollte man natürlich, zumindest was den eigenen Unterhalt angeht, dennoch versuchen, für diesen selbst aufzukommen. Der Unterhalt für vorhandene Kinder ist dann noch ein gänzlich anderen Thema.
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