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Erbscheingebühren - wie hoch sind sie?

 
Ist ein naher Verwandter gestorben, oder wurde man in einem Testament bedacht, so hat man immer die Möglichkeit, ein Erbe anzunehmen oder auch auszuschlagen. Nimmt man das Erbe an, so benötigt man einen Erbschein, um über sein Erbe verfügen zu können. Dieser kostet allerdings zuerst einmal Geld.

Die Erbscheingebühren richten sich hierbei nach dem Wert des Erbes und werden nach der so genannten Kostenordnung berechnet. Hierbei fällt eine so genannte doppelte Gebühr an. Um einen Anhaltspunkt zu nennen sieht die Kostenordnung beispielsweise bei einem Erbe im Wert von bis zu 100.000,--€ Kosten von 207,-- € vor. Da das Gericht eine doppelte Gebühr berechnet müssen also 414,-- € bei der Gerichtskasse eingezahlt werden, bevor der Erbschein ausgestellt wird.
  
Tassilo
 
 
 
Die Frage zu den Erbscheingebühren wurde zwar in diesem Forum bereits beantwortet, aber ich möchte gerne nochmals die wichtigsten Fakten nennen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass sich die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins danach richten, welchen Wert das Erbe haben wird. Ausgehend von diesem Wert wird dann auch die Erbscheingebühr berechnet.

Man spricht bei dem für die Berechnung benötigten Erbwert auch vom Geschäftswert. Prozentual gesehen wird die Gebühr mit steigendem Geschäftswert immer etwas geringer. So muss man beispielsweise bei einem Wert des Erbes von 5.000 Euro eine Gebühr von etwas mehr als 40 Euro zahlen, also rund 0,8 Prozent vom Erbe. Beträgt das Erbe hingegen beispielsweise 100.000 Euro, so liegt die Erbscheingebühr prozentual betrachtet nur noch bei etwa 0,20 Prozent, bei 250.000 Euro Erbe wären es dann nur noch etwa 0,17 Prozent (rund 400 Euro).
  
rosenhecke
 
 
 
   
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