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Gibt es wirklich ein Taschengeldgesetz?

 
Ein Taschengeldgesetz gibt es in dieser Form eigentlich nicht. Lediglich im BGB gibt es einen so genannten Taschengeldparagraphen, der festlegt, welche Geschäfte von Kindern und Jugendlichen getätigt werden dürfen. Hierbei ist wichtig, dass das Alter eine wichtige Rolle spielt, um einzuschätzen, ob ein Geschäft rechtsgültig ist, oder vielleicht auch nicht.

Auf jeden Fall unwirksam sind alle Abschlüsse von Abos, Laufzeitverträgen oder gar Krediten, die Minderjährige getätigt haben. Aber auch ein einzelner Kauf kann möglicherweise angefochten werden, wenn es sich um große Summen handelt, die ein Minderjähriger nicht von seinem Taschengeld, welches ihm zur freien Verfügung steht, tätigen konnte. Hier bedarf es immer der ausdrücklichen Zustimmung der Eltern um solch ein Geschäft anzuschließen.
  
Tassilo
 
 
 
Grundsätzlich dient der Taschengeldparagraph übrigens vor allem dazu, dass auch schon Kinder in gewissen finanziellen Grenzen den Umgang mit Geld lernen sollen, der natürlich heute sehr wichtig ist. Daher nutzen vielfach bereits 12-jährige Kinder ein Girokonto, welches in Form eines Guthabenkontos geführt wird, und im Grunde indirekt auch unter den Taschengeldparagraphen fällt.

Feste Grenzen gibt es übrigens nicht, welche Auszahlung an einen Minderjährigen beispielsweise noch in den Bereich Taschengeld fällt, oder welches Geschäft ein Jugendlicher aufgrund des Taschengeldparagraphen noch rechtswirksam abschließen kann. Kann ein 16-jähriger Junge zum Beispiel eine Spielkonsole für 200 Euro kaufen? Fällt das noch unter den Taschengeldparagraphen oder nicht mehr? Bei solchen Grenzfällen geht der Verkäufer immer das Risiko ein, dass die Eltern widersprechen und der „Vertrag“ bzw. das Geschäft rückgängig gemacht werden muss.
  
Oskar
 
 
 
   
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