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Regelungen zur Versteuerung von Abfindungen
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Die Versteuerung von Abfindungen ist im Einkommensteuergesetz geregelt, dort ist bereits seit 1.1.2006 festgelegt dass diese voll Einkommensteuerpflichtig sind. Dies hat für denjenigen, der die Abfindung erhält die Folge, dass davon meist nicht mehr besonders viel übrig bleibt. Viel Mitarbeiter überlegen sich deshalb sehr genau, ob es sich für sie überhaupt lohnt, auf ein derartiges Angebot des Arbeitgebers einzugehen.
Hierfür ist bei den Überlegungen meist wichtig, wie sich der einzelnen seine Zukunft vorstellt, und ob die Abfindung ausreichen würde, um möglicherweise ein Eigenheim komplett ab zu bezahlen, damit mit dem geringeren Einkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse zur Verfügung steht keine teueren Raten mehr zu bezahlen sind. Ein Arbeitgeber, muss dem entsprechend genau überlegen, welches Angebot er einem Mitarbeiter unterbreiten möchte.
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Ganz abgesehen davon, dass eine Abfindung steuerpflichtig ist und daher wirklich nicht viel von der ausgezahlten Summe übrig bleibt, die oftmals immerhin mehrere Gehälter ersetzen soll, würde ich mich grundsätzlich nicht auf eine Abfindung einlassen. Es ist doch leider immer häufiger so, dass einige Arbeitgeber bewusst gegen Arbeitsrecht zu verstoßen scheinen, was soll schon passieren?
Der Ex-Arbeitnehmer bekommt dann zwar nach der unberechtigten Kündigung Recht, aber an seinen Arbeitsplatz kommt er nur selten zurück. Stattdessen einigt man sich auf eine Abfindung und der Arbeitgeber ist die dauerhaften Gehaltskosten für einen Mitarbeiter mehr „los“. Ich würde daher grundsätzlich auf meinem Recht bestehen, damit diese Praktik vielleicht endlich aufhört.
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