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Wie schreibt man eine rechtswirksame Mahnung?
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Viele Unternehmer stehen irgendwann das erste Mal vor der Frage, wie schreibe ich eine Mahnung? Hierfür bietet das Internet eine große Auswahl an Vorlagen und Anregungen, die die Erstellung des ersten eigenen Mahnschreibens vereinfachen sollen.
Wer dennoch unsicher ist, kann auch auf Bücher zurück greifen, die das Thema Mahnung genau erklären, und hierzu auch die gesetzlichen Grundlagen liefern, die festlegen, was eine Mahnung enthalten muss, damit sie auch vor Gericht Bestand hat. Unterlaufen einem Unternehmer hier Fehler, so kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich genau zu informieren, bevor man die erste Mahnung verschickt.
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Es ist wirklich äußerst wichtig dass man sich vor dem Verschicken der ersten Mahnung sehr genau informiert damit einem möglichst keine formellen Fehler unterlaufen und eine Mahnung deshalb dann zum Beispiel nicht rechtsgültig ist. Grundsätzlich sollte man bei jeder Mahnung jedoch schon auch berücksichtigen an wen diese geschickt wird.
Anstatt immer einfach eine allgemeine Vorlage zu verwenden ist es bei einem langjährigen Auftraggeber oft besser wenn man eine Mahnung höflich mit einem Anschreiben verbindet oder einfach mal kurz telefonisch nachgefragt wird. Wenn es sehr viel zu tun gibt kann es durchaus einmal vorkommen, dass eine Rechnung übersehen wird und dass sich deshalb aus Versehen eine Zahlung verzögert. Ansonsten bietet auch zum Beispiel die IHK hilfreiche und kostenlose Informationen und Tipps dazu, wie Mahnungen professionell erstellt werden können.
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Ich bin nun auch schon so viele Jahre selbständig, aber eine wirkliche Mahnung habe ich bisher noch nie verschickt. Wenn, dann habe ich es immer bei einer Zahlungserinnerung belassen, denn damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und behalte es auch so bei. Denn das erscheint mir eher noch wirkungsvoller, als gleich immer die Mahnungskeule auszupacken. Gut, bei mir geht es auch um keine hohen Beträge und ich muss auch nicht weiter in Vorleistung treten, aber dennoch finde ich, mit der freundlichen Erinnerung zum Zahlungsrückstand, kommt man immer am weitesten.
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