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Wann muss man dem Zoll Bargeld anzeigen?
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Ich habe jetzt schon mehrfach davon gehört, dass man bei einem Urlaub im Ausland, nicht einfach unbegrenzt Bargeld mit sich führen darf. Bzw. man darf dies wohl schon, muss das Bargeld allerdings beim Zoll anmelden.
Da wir im Sommer nach Italien in den Urlaub fahren wollen, wo wir natürlich auch Bargeld mitnehmen wollen, bin ich jetzt etwas verunsichert, ob wir das Bargeld dem Zoll zeigen müssen oder ob wir so durchfahren dürfen. Kann mir jemand erklären, wie die Bestimmungen genau sind und warum der Zoll das Bargeld überhaupt überprüft?
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Also erst einmal zur Beruhigung, die Urlaubskasse für ein paar schöne Tage im Ausland kann man weiterhin problemlos in bar mit sich führen. Der Zoll kann nur nach Bargeld fragen, wenn ein berechtigter Verdacht vorliegt, dass die Freigrenzen überschritten wurden. Wenn man also mit mehr als 10.000 Euro Bargeld aus Deutschland ausreist, hier einreist oder auch nur durch Deutschland durch fährt, dann muss man dem Zoll anzeigen, wie hoch der mitgeführte Bargeldbetrag ist. Wird man aufgefordert, die Höhe des Bargeldes anzuzeigen, so tut man dies mündlich. Der Zoll hat jedoch das Recht, das Auto, das Gepäck, bei begründetem Verdacht auch die Reisenden, zu durchsuchen, um zu prüfen, ob die gemachten Angaben korrekt waren.
Wer die Mitführung von Bargeld verschweigt oder falsche Angaben über die Höhe macht, der muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Bußgelder können bis zu einer Million Euro betragen. Wer sehr viel Bargeld mit sich führt und dies dem Zoll korrekt angibt, hat jedoch nichts zu befürchten. Allerdings ist es in diesem Fall ratsam, einen Nachweis mit sich zu führen, aus dem die Herkunft des Geldes hervorgeht. Außerdem muss man einen Verwendungszweck angeben, wofür das Bargeld benötigt wird.
Der Grund für diese Zollkontrollen ist ebenfalls schnell erklärt. Durch die Kontrollen soll die Geldwäsche verhindert werden, so dass Gelder, die aus strafbaren Taten entstanden sind, nicht mit legalen Geldern vermischt werden können. Außerdem will der Zoll Bargeld sehen oder die Auskünfte darüber erhalten, um so zu vermeiden, dass terroristische Gruppen damit unterstützt werden.
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Alles was die Einfuhr und Ausfuhr von Bargeld oder Wertgegenständen angeht, da erkundigt man sich über die aktuellen Bestimmungen, am besten auf den Seiten des Zolls. Denn es ist mitunter nicht nur Bargeld, auf welches der Zoll ein besonderes Auge wirft, sondern auch Kulturgüter, Arzneimittel oder Schmuck unterliegen sehr detaillierten Regelungen. Einfach den Suchbegriff auf der Seite eingeben und man bekommt dazu die zollrechtlichen Regelungen ausgeliefert.
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