Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Bei der Steuer Werbungskosten absetzen

 
Ich sitze gerade über meiner Steuer und komme bei den Werbungskosten nicht weiter. Ich habe hier einige Belege gesammelt, diese möchte ich absetzen. Aber wie genau muss ich bei der Steuer Werbungskosten absetzen, was zählt alles dazu und wie muss ich diese Kosten korrekt angeben?

Kann mir hier jemand weiter helfen? Einen Steuerberater will ich nicht extra beauftragen, denn der ist doch schon recht teuer und von daher erhoffe ich mir hier etwas Hilfe. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?
  
Cosimo
 
 
 
Wenn man bei der Steuer Werbungskosten absetzen will, sollte man zunächst einmal überlegen, ob man hierfür überhaupt noch Belege einreichen muss. An erster Stelle würde ich dabei durchrechnen, ob ich über den Pauschalbetrag komme. Da dieser ohnehin vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, auch ohne, dass weitere Angaben gemacht werden müssen, sollte man das erst einmal genau ausrechnen. Denn gelangt man nicht über die Pauschale, so wird man keine zusätzlichen Werbungskosten absetzen können.

Sollte man jedoch darüber kommen, was bei den meisten alleine mit den Fahrtkosten geschafft wird, dann werden selbstverständlich auch die weiteren Belege erforderlich, die mitsamt der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Hierbei sollte man beachten, dass man die Werbungskosten sinnvoll zusammen rechnen sollte. So können verschiedene Belege für Fachliteratur in einer Summe in der Steuererklärung angegeben werden. Zur Fachliteratur gehören alle Bücher und Zeitschriften, die in direktem Zusammenhang zum ausgeübten Beruf stehen.

Wird eine Weiterbildung durchgeführt, die auf dem Beruf aufbaut, den man aktuell ausübt, so können auch die Kosten für die Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich sollte man spezielle Berufskleidung, die vorgeschrieben ist, aber nicht vom Arbeitgeber gestellt wird, in den Werbungskosten mit angeben. Auch hierfür sind wiederum die Belege zu sammeln. Ob man diese sofort der Steuererklärung hinzu fügt oder sie erst auf Nachfrage einreicht, bleibt allerdings jedem selbst überlassen.
  
FeWo
 
 
 
Was überhaupt alles zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer hinzugerechnet werden kann, das kann man hier ganz gut nachlesen. Aber wie schon gesagt, sollte man erstmal eine überschlägige Rechnung anstellen, ob man denn überhaupt über den Pauschbetrag von aktuell wohl 1.000 Euro überschreitet. Ansonsten und wenn man absolut mit der Steuererklärung nicht klar kommt, dann empfiehlt sich wohl doch ein Steuerberater. Denn so teuer ist dieser nun auch wieder nicht und so hat man aber mal eine Vorlage, die man ja dann die Folgejahre auch wieder so benutzen kann.
  
bayovare
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web