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Mahnungsschreiben ignorieren - wann als Schuldner handeln?

 
Gibt es eigentlich eine Reglung, wie viele Mahnungen verschickt werden müssen, bis der Gläubiger andere Schritte gegen den Schuldner einleiten darf, um an sein Geld zu kommen? Ich meine mich zu erinnern, dass zum Beispiel für die Indienstname eines Inkassobüros gar keine Mahnung im Vorfeld verschickt werden muss, kann das korrekt sein?

Entsprechend interessant wäre es einmal zu wissen, wie lange bzw. wie viele Mahnungsschreiben man "ignorieren" kann, bis man als Schuldner aktiv werden sollte - einfach mal abgesehen davon, dass eine solche Vorgehensweise nicht gerade zum guten Ton gehört?
  
Astral
 
 
 
Kurz vorweg: Ich finde, wenn Sie eine Leistung, oder Ware erhalten haben, es in der Tat zum guten Ton gehört, die vereinbarte Gegenleistung (die Zahlung) zu erbringen, d.h. die Rechnung sofort nach Fälligkeit zu begleichen. Geschieht dies (aus welchen Gründen auch immer) nicht, hat der "Gläubiger" natürlich auch das Recht sehr konsequent vorzugehen. Denn heutzutage ist es nicht mehr nötig den Schuldner immer wieder schriftlich anzumahnen, bevor er zu gerichtlichen Mitteln greifen kann. D.h., wenn Sie an einen "kulanten" Gläubiger geraten sind, dann wird er Sie in relativ kurzen Abständen anschreiben und Sie höflich darum bitten, die Rechnung zu begleichen.

Dieser Mahnvorgang, zieht unwillkürlich weitere Kosten (Mahngebühren, Verzugsgebühren, etc.) mit sich, auf deren Erstattung der Gläubiger ebenfalls ein Recht hat. Für gewöhnlich folgt auf die erste Mahnung noch eine Zweite und eine Dritte. Und das, was danach kommt, liegt im Ermessen des Gläubiges und wie sehr er gewillt ist, an sein Geld zu kommen. Die Palette reicht hier von Inkassounternehmen, Anwälte, gerichtlichen Mahnverfahren inkl. daraus erfolgenden Vollstreckungsbescheiden und auch nicht zu vergessen und zu unterschätzen: die Strafanzeige wegen Betruges. Doch all diesen unschönen Ärger kann man sich ersparen, wenn man einfach die Rechnung bezahlt. Cool
  
V8
 
 
 
Ich würde mal meinen, auch als Gläubiger hat man eine gewisse Verhältnismäßigkeit bei der Wahl seiner Mittel zum Schulden eintreiben zu wahren. Dabei würde ich natürlich auch nicht endlos Mahnungen verschicken. Denke mal eine Mahnung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Begleichung der Schulden müsste reichen. Danach kann man sich mal über etwas andere Methoden Gedanken machen. Als Schuldner würde ich besser gar keine Mahnung ignorieren, sondern eher versuchen mit dem Gläubiger in Kontakt zu bleiben und nach einer Lösung suchen.
  
zwilling
 
 
 
   
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