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Ratlos: Brief mit dem Betreff „Ihr Konto wurde gesperrt“

 
Ich bin derzeit etwas ratlos. Ich habe vor kurzem einen Brief erhalten, mit dem Betreff „Ihr Konto wurde gesperrt“. Was soll ich jetzt tun? Als ich bei der Bank war, sagte man mir nur, dass ich über mein Guthaben nicht mehr verfügen könne, ich solle zum Amtsgericht gehen.

Was genau ich aber dort machen soll, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich muss doch an mein Geld heran kommen, das geht doch nicht an, dass sie mir mein wohl verdientes Geld wegnehmen.
  
Cosimo
 
 
 
Nun, zuerst einmal, es müssen ja irgendwelche Schulden bestehen, denn einfach so, aus heiterem Himmel, flattert niemanden ein Brief mit dem Betreff „Ihr Konto wurde gesperrt“ in den Briefkasten. Es sind mit Sicherheit schon zahllose Mahnungen, Mahnbescheide oder gar Vollstreckungsbescheide vorneweg gegangen. Wenn auf diese nie reagiert wurde, sehen Gläubiger oft den letzten Ausweg im Sperren des Kontos. Legitim ist die Vorgehensweise durchaus, schließlich haben auch die Gläubiger ein Anrecht darauf, ihr Geld zu erhalten.

Wurde das Konto tatsächlich gesperrt, gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten, wie man vorgehen kann. In jedem Fall ist aber Schnelligkeit angeraten. Der Gang zum Amtsgericht ist eine Variante. Hier kann man den Pfändungsschutz beantragen. Er sagt aus, dass man über einen bestimmten Betrag verfügen darf, dieser richtet sich meist nach dem Existenzminimum. Das Schriftstück muss der Bank vorgelegt werden, damit diese den betreffenden Betrag auszahlen kann.

Der Antrag auf Pfändungsschutz muss jedoch jeden Monat erneut gestellt werden, sobald sich das Einkommen verändert. Außerdem muss er binnen 14 Tagen nach Kontopfändung gestellt werden, da andernfalls das Geld an den Gläubiger überwiesen wird. Er kann nur gestellt werden, wenn Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit vorliegt. Der Antrag auf Pfändungsschutz ist beim Amtsgericht nur für private Gläubiger zu erhalten. Wer Schulden bei Finanzamt oder Stadt hat, der muss sich einen entsprechenden Bescheid bei diesen Stellen holen.

Wer hingegen Einnahmen aus staatlichen Leistungen, wie Arbeitslosengeld I oder II, Kindergeld usw. erhält, der kann keinen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Hier kann aber das Geld binnen sieben Tagen nach Gutschrift abgehoben werden. Allerdings ist mit der Kontosperrung auch die EC Karte gesperrt, so dass die Abhebung nur am Schalter möglich ist. Wer die Frist von sieben Tagen verstreichen lässt, kommt an sein Geld nicht mehr heran.

Die einfachste Variante besteht jedoch darin, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und beispielsweise eine Ratenzahlung anzustreben. In diesem Fall wird das Konto sofort freigegeben und man kann alle Zahlungen auf normalem Wege durchführen. Bei einem Pfändungsschutz kann das Geld nur bar abgehoben und dann bar eingezahlt und überwiesen werden, wodurch jedoch pro Überweisung Kosten in Höhe von etwa fünf Euro anfallen.
  
FeWo
 
 
 
Ich finde es schon auch immer etwas komisch, dass wenn jemandem das Konto gesperrt wird, diese Personen immer aus allen Wolken fallen. Dabei ist solch ein Vorgang ja nichts, was mal so aus Spaß gemacht wird und hat ja immer eine gewisse Vorgeschichte. Auch wenn solch eine Kontosperrung vom Amtsgericht angeordnet sein sollte, müsste ja darüber auch eine Mitteilung an den Kontoinhaber rausgegangen sein. Aber jetzt Kopflos zu werden ist auch keine Lösung und dann geht man eben mal zum Amtsgericht und dann wird man wohl die näheren Umstände der Kontosperrung mitgeteilt bekommen. Sollte diese zu unrecht verfügt worden sein, kann man das und das weitere Vorgehen ja gleich vor Ort abklären.
  
utebar
 
 
 
   
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