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Gesperrtes Konto - was kann man tun?
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Bei einem Bekannten ist es jetzt passiert, dass sein Konto gesperrt wurde. Er weiß nun nicht, wie er weiter vorgehen soll und da ich mit so etwas ebenfalls wenig Erfahrung habe, wollte ich hier einmal in die Runde fragen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein gesperrtes Konto vorzugehen.
Schließlich muss man ja auch seine laufenden Kosten, wie Miete, Strom, Telefon usw. bezahlen. Mit einem gesperrten Konto ist dies logischerweise nicht möglich. Was kann man denn in einem solchen Fall tun?
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Dazu ist zunächst einmal zu sagen, dass der Bekannte ziemlich heftige Schulden haben muss und das nicht erst seit gestern. Denn das Konto zu sperren ist eigentlich nur der letzte Ausweg, den die Gläubiger sehen. Vorher muss bereits reichlich Schriftverkehr stehen, wie Mahnungen, Mahnbescheide und Co. Wurde nun aber das Konto gesperrt, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wer zum Beispiel lediglich staatliche Leistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kindergeld, sowie Hartz IV bezieht, der wird nichts gegen die Kontosperrung tun können. Hier bleibt einzig die Möglichkeit, die Beträge binnen sieben Tagen nach Gutschrift in bar abzuheben. Die Barabhebung ist allerdings nur am Schalter möglich, denn die EC Karte wird bei der Kontosperrung ebenfalls gesperrt. Nachdem man sich das Geld hat auszahlen lassen, kann man es an die Gläubiger überweisen, wobei eine halbbare Zahlung vorliegt. Hierbei fallen jedoch Gebühren von etwa fünf Euro an.
Wer Gelder aus einer beruflichen Tätigkeit erhält, der kann beim jeweiligen Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Dabei sagt dieser aus, dass man über einen bestimmten Betrag verfügen kann, meist wird hier das Existenzminimum festgelegt. Der Antrag wird beim Amtsgericht vor Ort gestellt, ist aber nur bei privaten Gläubigern möglich. Wer Schulden bei Finanzamt, Stadtverwaltung und ähnlichen Stellen hat, muss diesen Pfändungsschutz dort beantragen. Allerdings kann auch in diesem Fall das Geld nur in bar abgehoben werden.
Einfacher ist es, wenn man sich mit den Gläubigern in Verbindung setzt und mit ihnen eine Ratenzahlung vereinbart. Dann kann das Konto wieder freigegeben werden und für die Überweisungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Allerdings muss man sich an die Ratenzahlungsvereinbarung natürlich auch halten, sonst wird das Konto sehr schnell wieder gesperrt.
Wichtig ist ebenfalls, dass der Antrag auf Pfändungsschutz binnen 14 Tagen nach der Kontopfändung gestellt werden muss. Andernfalls kann das gesamte Guthaben an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn Hartz IV Empfänger ihre Gelder nicht binnen sieben Tagen nach Eingang abheben. Ebenfalls muss der Antrag auf Pfändungsschutz bei unterschiedlich hohen Einkommen, etwa bei Lohn-, statt Gehaltszahlung, monatlich neu gestellt werden. Sonst kann das Geld ebenfalls an den Gläubiger überwiesen werden.
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Ein Konto wird doch normalerweise nicht aus heiterem Himmel und völlig unvorbereitet gesperrt. Dieser Vorgang müsste ja wohl eine Vorgeschichte haben und da hätte man wohl schon reagieren müssen. Aber wie dem auch sei, wenn man mir das Konto sperren würde, dann würde ich zuerst mal zur Bank gehen und die näheren Gründe hinterfragen. Dann sollte man natürlich schleunigst die Ursachen für die Kontosperrung beheben und das weitere Vorgehen am besten mit der Bank besprechen.
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