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Pfändung Konto - und jetzt?
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Ich habe folgende Frage: Des Öfteren habe ich davon gehört, dass es bei verschuldeten Menschen schnell einmal zu einer Konto Pfändung kommen kann. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was ich darunter genau verstehen soll.
Da ich nicht selbst betroffen bin und das Ganze nicht am eigenen Leib erfahren möchte, mich das Thema aber dennoch interessiert, hoffe ich hier auf leicht verständliche Antworten. Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen und mir erläutern, was bei einer Konto Pfändung passiert.
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An erster Stelle ist zu sagen, dass es nicht schnell zu einer Konto Pfändung kommt, sondern dieser bereits sehr viele verschiedene andere Schritte vorausgehen, um das Geld einzutreiben. Wenn Gläubiger über Mahnungen, Mahnbescheide und Co. keine Zahlung durch den Schuldner erreichen konnten, dann stellt die Konto Pfändung oftmals den letzten Ausweg dar. Wird das Konto eines Schuldners gepfändet, so hatte er vorher mehr als ausreichend Gelegenheit, die Konto Pfändung zu verhindern. Ist es jedoch soweit, kann man sich das Ganze so vorstellen, als ob das Konto eingefroren wird. Das heißt, der Schuldner kann keine Überweisungen mehr tätigen, Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt und Lastschriften automatisch zurück gebucht. Ebenfalls ist die Abhebung von Bargeld am Automaten nicht möglich, auch die Zahlung mit Karte wird unterbunden.
Es kommt nun darauf an, welche Einnahmen auf dem Konto verbucht werden, denn Geldeingänge können weiterhin erfolgen. Erhält der Schuldner lediglich Leistungen aus der Staatskasse, etwa Arbeitslosengeld I oder II, dann muss ihm dieses Geld zur Verfügung stehen. Der Schuldner hat Zeit, das Geld binnen sieben Tagen nach Gutschrift auf dem Konto abzuheben. Geschieht dies nicht, wird es automatisch an den Gläubiger überwiesen. Dies geschieht so lange, bis dessen Forderung ausgeglichen ist, allerdings hat der Schuldner jeden Monat aufs Neue die sieben Tage Zeit. Gegen die Konto Pfändung an sich kann er jedoch nichts tun. Da der Schuldner keine Überweisungen mehr tätigen kann, muss er sich sein Geld in bar auszahlen lassen und dieses auf das Konto eines Dritten bar einzahlen, etwa auf das des Vermieters, um die laufenden Kosten zu decken. Für solche Überweisungen kommen jedoch Kosten in Höhe von fünf Euro pro Transaktion auf den Schuldner zu.
Wer hingegen Gelder aus einer Beschäftigung erhält, der kann beim jeweiligen Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Dieser wird für alle privaten Gläubiger gewährt. Bestehen Schulden bei der Stadt oder dem Finanzamt, muss sich der Schuldner an diese Stellen wenden, um einen Pfändungsschutz zu beantragen. Der Pfändungsschutz besagt, dass der Schuldner über einen bestimmten Betrag verfügen darf. Dieses Geld muss ihm bar ausgezahlt werden, eine Überweisung direkt vom Konto ist aber dennoch nicht möglich, so dass Einzahlungen auf Konten Dritter weiterhin mit Kosten verbunden sind. Zudem muss der Antrag auf Pfändungsschutz jeden Monat neu gestellt werden, sollte sich das Einkommen verändern, und sei es nur um zwei Euro, so wie es beispielsweise bei der Lohnzahlung die Regel ist.
Sinnvoller ist es jedoch, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung mit ihm zu vereinbaren. Die meisten Gläubiger lassen sich darauf ein und geben das Konto wieder frei. Dadurch können die Schuldner auch sehr preiswerte Überweisungen wieder ausführen, allerdings müssen sie sich zwingend an die Ratenzahlung halten.
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Zum Glück hatte ich bisher auch noch nie etwas mit einer Kontopfändung zu tun, denn unangenehme Nebenerscheinungen hat ein solcher Vorgang bestimmt allemal. Ich gehe mal davon aus, dass wenn man Schulden hat und vielleicht schon Anzeigen oder gar Klagen anhängig sind, so kann bestimmt auch ein Richter in erster Instanz auch eine Kontopfändung verfügen, wenn auf diesem liquide Mittel vorhanden sein sollten. Eine kurze Erklärung was eine Kontopfändung oder auch eine Lohnpfändung betrifft und welche Auswirkungen diese haben, das kann man auch hier nachlesen.
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