Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Was gilt beim gebrauchten Firmenwagen aus Steuer Sicht?

 
Aus steuerlicher Sicht, was gilt da eigentlich bei einem gebrauchten Firmenwagen? Steuer muss dann ja ohnehin auf den Kaufpreis entrichtet werden, allerdings geht es mir nicht um die Steuern, die bei der Anschaffung zu zahlen sind, sondern um die Abschreibung des gebrauchten Firmenwagens. Kennt sich da jemand mit aus und kann mir ein paar Tipps dazu geben? Wäre für jede Hilfe dankbar, denn die Nachfrage beim Steuerberater kostet mich nur wieder unnötig Geld.
  
Frisbee
 
 
 
Sicher ist es gerade bei finanziell schlechter Lage des Unternehmens mitunter sinnvoll, sich für einen gebrauchten Firmenwagen zu entscheiden. Die steuerliche Betrachtung ist jedoch ähnlich geartet, wie bei einem Neuwagen. So setzen die Finanzämter als regelmäßige Nutzungsdauer für Autos sechs Jahre an. Das bedeutet, dass bei einem gebrauchten Firmenwagen Steuer für die Anschaffung gezahlt, diese aber auch wieder abgeschrieben werden kann. Ist der Firmenwagen beim Kauf ein Jahr alt, ist klar, dass die Abschreibung über fünf Jahre erfolgen muss. Schwieriger wird es dagegen, kauft man den Firmenwagen, wenn er bereits sechs Jahre alt ist.

Zwar ist die übliche Nutzungsdauer damit bereits abgegolten, doch darf niemand die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Hierbei gilt, dass man eine Restnutzungsdauer festlegen und über diese dann die Abschreibung durchführen muss. Üblicherweise werden von den Finanzgerichten acht Jahre und 120.000 Kilometer Laufleistung als sinnvoll anerkannt. Wer also einen sechs Jahre alten Firmenwagen kauft, kann diesen noch zwei Jahre nutzen und damit jährlich 50 Prozent des Anschaffungspreises steuerlich geltend machen. Das gilt aber genauso, wenn der Firmenwagen bereits acht Jahre alt ist. Im Einzelfall sollte man jedoch den Steuerberater kontaktieren, denn die genauen Bedingungen ergeben sich immer individuell aus den Gegebenheiten.

Weiterhin ist darauf zu achten, ob der Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall kommt nämlich die Ein Prozent Regelung zum Einsatz. Das bedeutet jedoch, dass ein Prozent des Listenneupreises monatlich versteuert werden muss, und zwar von dem Mitarbeiter, der den Firmenwagen auch privat nutzen darf. Andernfalls muss ein Fahrtenbuch geführt werden, was aber in der Praxis recht schwierig ist, da die Finanzämter hier sehr strenge Vorschriften zugrunde legen.
  
FeWo
 
 
 
Die verschiedenen Abschreibungsmodelle auf einen Firmenwagen sind schon mitunter etwas verwirrend und auch nicht immer gleich zu durchschauen. Aber wenn man sich mal dieses Beispiel einer Firmenwagen Abschreibung und dessen Methoden anschaut, dann versteht man es vielleicht schon etwas besser. Demnach geht bei einem Gebrauchtwagen auch erst einmal eine Ermittlung des Fahrzeugwertes voraus und dann wird dieses linear abgeschrieben. Des weiteren kann auch eine 20%-ige Sonderabschreibung zur Anwendung kommen, aber wenn man mal in dieser Situation sein sollte, dann überlässt man dieses Verfahren wohl doch lieber einem erfahrenen Steuerberater.
  
Pommersche
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web