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Unterhalt nicht bezahlt - was ist mit Unterhaltsschulden?
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Seit meiner Scheidung habe ich finanziell ziemliche Probleme. Mein knappes Gehalt reicht gerade mal für mich aus, meine Ersparnisse wurden durch Scheidungskosten und die Einrichtung eines komplett neuen Haushalts ratzeputz aufgefressen. Nun bin ich meinem Kind, das bei meiner Exfrau lebt und natürlich auch meiner werten Exfrau unterhaltspflichtig (sie ist Hausfrau) - da ich wenig verdiene wird der Unterhalt vom Staat vorgeschossen und von mir dann zurückverlangt.
Allerdings sehe ich die Wahrscheinlichkeit als gering an, diese Unterhaltsschulden jemals abzahlen zu können. Was passiert denn mit meinen Unterhaltsschulden, wenn ich die nicht zurückzahlen kann? Verjähren Unterhaltsschulden irgendwann und wenn ja nach wie vielen Jahren? Kann man sich vom Unterhalt zahlen müssen auch irgendwie befreien lassen?
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Das schwieriges Thema, weil es mit einer Menge Rechtsgrundlagen verbunden ist. Um also wirklich 100 % Sicherheit zu haben, sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Sagen kann ich nur so viel: Die Festsetzung des Kindesunterhaltes - was sich nach ihrem Einkommen richtet und berechnet wird - sollte in erster Linie nicht als "Strafe" oder Belastung angesehen werden, sondern als Unterstützung für das eigene Kind.
Wenn eine Zahlung aber - so wie in ihrem Fall - nicht möglich ist, oder noch nicht möglich ist, tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein. Diese jedoch prüft regelmäßig die Einkommensverhältnisse und wägt ab, wann sie das Geld von Ihnen zurück fordern kann. Und sie wird sie zurückfordern, sobald sie über entsprechendes Einkommen verfügen.
Soweit ich informiert bin, liegt die Verjährungsgrenze für Unterhaltsschulden bei 4 Jahren, "schützt" sie jedoch nicht vor weiteren Unterhaltszahlungen in der Zukunft. Denn das Kind hat bis zu Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf Unterhalt.
Zitat: | Kann man sich vom Unterhalt zahlen müssen auch irgendwie befreien lassen? |
Nein! Es sei denn, sie wollen sich auch ohne weiteres von ihrem Kind "befreien"! Was die Unterhaltszahlungen an ihre Frau betrifft - da gebe ich nur einen persönlichen Tipp: Lassen sie sich scheiden, denn somit hat ihre Frau keinerlei Ansprüche mehr.
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Unterhaltsschulden sind natürlich immer ein sehr unangenehmes Thema und dieses sollte man auch nie auf die leichte Schulter nehmen. Die gesetzlichen Messlatten hängen dabei sehr hoch und es ist schon relativ schwierig diese zu überspringen. Auf alle Fälle würde ich eine Beratung mal ins Kalkül ziehen, denn womöglich ist ja auch eine Herabsetzung des Unterhaltes denkbar. Ansonsten findet man auch auf dieser Seite viele Informationen zu Unterhaltsschulden, was man unternehmen kann oder sollte und gerade auch zu den Verjährungsfristen.
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