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Einfuhr von Bargeld - gesetzliche Bestimmungen
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Ich wohne momentan in der Schweiz und werde nächsten Monat meine Tochter in Deutschland besuchen. Zu Ihrem Studienabschluss und Start ins Berufsleben möchte ich ihr gerne einen recht hohen Betrag Geld schenken, würde aber gerne eine Überweisung auf ihr Konto umgehen, da ich Angst habe, dass der Fiskus in Deutschland ihr etwas wegnehmen könnte.
Aus diesem Grund denke ich nun über die Einfuhr Bargeld nach. Doch ist dies rechtlich überhaupt legal und wie viel kann man in bar über die Grenze bringen?
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Die Einfuhr von Bargeld in die Europäische Union ist bis zu einem Betrag von 10000 Euro auch ohne Anmeldung legal. Ab einer fünfstelligen Summe muss die Einfuhr beim Zoll gemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 10000 Euro. Diese Regelung gilt im Übrigen aber nicht nur für Bargeld, sondern auch für Schuldscheine, Wechsel, Coupons oder ähnliches.
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Die Anmeldepflicht bei der Einfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000,00€, ist schon seit vielen Jahren verpflichtend und bei jeder Einreise oder auch Ausreise zu leisten. Verstöße dagegen würde ich nicht anraten, denn das wird mit saftigen Bußgeldern belegt und kann wirklich teuer werden. Wichtig zu beachten ist hierbei auch, dass man dieser Anmeldepflicht möglichst unaufgefordert nachkommt, denn sonst könnte es auch unangenehme Fragen und Strafen geben. Ansonsten ist es natürlich egal und auch legal, wenn die mitgeführten Barmittel diese Höchstgrenze nicht überschreiten.
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