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Abfindungssteuer - wann und wieviel man zahlen muss
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Allgemein ist eine Kündigung ja keine allzu erfreuliche Anglegenheit, in meinem Fall jedoch hält sich die "Trauer" in Grenzen, ich habe bereits einen neuen Arbeitsplatz, der mir sogar besser gefällt als mein alter. Auch die Abfindung habe ich bereits bei mir auf dem Konto - und hier beginnen meine Fragen.
Wie sieht es denn mit der Abfindungssteuer aus - wie viel muss ich zahlen? Und muss ich jetzt wegen der Abfindungssteuer eine Lohnsteuererklärung machen? Damit hab ich nämlich auch null Erfahrungen, noch nie zuvor machen müssen.
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Früher gab es noch Steuerfreibeträge für Abfindungen, die sind aber schon seit 2006 gestrichen worden. Sonderregelungen für Abfindungen aus der Vergangenheit gelten auch nur von für Zahlungen, die vor dem 01.01.2008 stattgefunden haben.
Mit anderen Worten: Ja, leider ist die Abfindung voll zu versteuern und eigentlich hätte Ihr Arbeitgeber die Abgaben bereits schon vor der Auszahlung abführen müssen - was jetzt nach Ihren Zeilen zu orten - nicht geschehen ist. Das heißt, dass sie sich am Ende des Jahres, wenn Sie ihre Einkommensteuererklärung machen, mit Sicherheit mit einer Nachzahlung rechnen müssen.
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Je nachdem wie hoch die Abfindung ist, da gibt es vielleicht doch ein paar Steuersparmodelle. So gibt es wohl auch eine so genannte Fünftelregelung, aber wie die wirklich greift oder was diese ausmacht, das weiß ich auch nicht genau. Eine "außerordentliche Lohnsteuererklärung" musst du bestimmt nicht machen, aber dazu kann und wird dir garantiert auch das Finanzamt Auskunft geben. Auf dieser Seite kannst du auch nochmal einige Steuertipps und Hinweise nachlesen oder dich eines Abfindungsrechners bedienen. Aber die Lohnsteuererklärung würde ich auf alle Fälle von einem Steuerberater machen lassen.
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