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Lohnt sich eine Parkschadenversicherung + Vollkasko?
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Nächsten Monat bekomme ich mein neues Auto. Neben der normalen Kfz-Versicherung mit Vollkasko, würde ich auch zusätzlich noch eine Parkschadenversicherung abschließen, bin mir aber bis jetzt noch nicht so im Klarem darüber, ob diese auch das abdeckt, was ich versichert haben will. Ich wohne in einer sehr stark befahrenen Straße, in der es oftmals zu Engpässen kommt.
Das Parken an der Straße wird zum Überlebenskampf für jeden Spiegel, Kratzer und Dellen sind an der Tagesordnung. Von den Verursachern fehlt am Ende jede Spur. Meine Frage: Werden genau diese Schäden, die durch vorbeifahrende Autos verursacht werden, mit dieser Parkschadenversicherung abgedeckt?
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Bevor Du solch eine Parkschadenversicherung abschließt, solltest Du Dich vorher erkundigen, welche Art von Parkschäden bereits in Deiner Kaskoversicherung enthalten sind. Die Parkschadenversicherung ist nämlich nicht ganz unkompliziert, mal abgesehen davon, dass sie ausschließlich für Neuwagen gilt und auch zeitlich begrenzt ist, gilt es auch hier: immer schön das Kleingedruckte lesen! Denn nicht immer hat man gerade einen Polizeirapport zur Hand, wenn der Kratzer tief sitzt.
Aber je nachdem, was Du Dir für einen Wagen anschaffst, wäre auch eine Kollisionskaskoversicherung für Dich interessant. Die deckt (unter gewissen Voraussetzungen versteht sich) auch selbstverschuldete Parkschäden am Fahrzeug ab. Aber Du schreibst, dass Du Dich ohnehin Vollkasko versichern möchtest und bei manchen Versicherungen setzt sich diese aus der Teil- und Kollisionskasko zusammen.
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Ich selbst habe zwar keine Parkschadenversicherung, aber ich denke mal dass diese durchaus sinnvoll sein kann. Sie ist wohl eine Art Zusatzversicherung zur Vollkaskoversicherung und deckt, wie es der Name ja schon sagt, Parkschäden ab. Wie ich weiß, ist man dann wohl dennoch mit einem eher geringen Selbstbeteiligungsbeitrag dabei, wird aber bei einer Schadensregulierung in der Kaskoversicherung nicht hochgestuft. Wichtig wäre vielleicht mal noch zu erfragen, bis zu welcher Schadenshöhe man diese in Anspruch nehmen kann.
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