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Handwerker Kosten steuerlich geltend machen

 
Ich habe zwei Eigentumswohnungen und immer wieder fallen Handwerker Kosten für Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und Reparatur an. Kann ich die Handwerker Kosten steuerlich geltend machen und wenn ja, in welchem Umfang? Gibt es Besonderheiten, die eventuelle schon bei der Rechnungsstellung beachtet werden müssen?

Da ich recht neu in diesem Gebiet bin, weiß ich noch nicht genau, wie ich was zu behandeln habe. Hat eventuell jemand entsprechende Erfahrungen und kann mir meine Fragen beantworten? Ich bin über alle Hilfestellungen und Anregungen sehr dankbar. Ich freue mich jetzt schon auf zahlreiche Antworten.
  
Wolke7
 
 
 
Wenn ich richtig informiert bin, dann besteht auf jeden Fall die Möglichkeit Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. Besonderes müsste es bei der Rechnungsstellung eigentlich nicht zu beachten geben, Sie müssen aber beim Finanzamt auf jeden Fall die Überweisung an das jeweilige Unternehmen nachweisen können. Kosten für das Material können leider nicht abgesetzt werden.

Bei der Versteuerung muss unterschieden werden, ob man eine Handwerkerrechnung als Privatperson steuerlich absetzen möchte oder als Vermieter. Bei Vermietern gelten diese Kosten als Werbungskosten. Bei privaten Personen handelt es sich um Sonderausgaben. Ich glaube es ist nicht weiter relevant, ob es sich um eine einmalige Handwerkerleistung handelt oder um eine Arbeit, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird.
  
Othello
 
 
 
   
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