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Anfallende Kosten beim Mahnbescheid
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Ich bin freiberuflich tätig und habe nun einen Kunden, der einfach nicht zahlen will. Ich habe bereits zweimal angemahnt und denke jetzt über einen Mahnbescheid nach. Mir ist nicht ganz klar, wie das vonstatten geht und welche Kosten für den Mahnbescheid anfallen.
An wen sind denn die Kosten zu zahlen? Können die Kosten für einen Mahnbescheid auch dem Schuldner in Rechnung gestellt werden? Wenn ja in voller Höhe? Hängt der Kostenbeitrag von der Höhe der eingeforderten Summe ab oder handelt es sich hierbei um eine Pauschale? Ich wäre dankbar für alle Informationen und Tipps rund um dieses Thema.
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Grundsätzlich ist bei einem Kunden der einfach nicht zahlt zu überlegen ob entweder ein Mahnbescheid oder eine Klage der bessere Weg ist. Bei einem Mahnbescheid ist ganz eindeutig der Vorteil, dass dieser ja die wesentlich kostengünstigere Variante darstellt. Dazu müssten Sie keinen Rechtsanwalt einschalten. Damit ein Mahnverfahren auch überhaupt erfolgreich ist, dafür sind natürlich verschiedene Aspekte zu beachten.
Zunächst muss ein Zahlungsverzug vorliegen und es ist eine Leistung fällig. Wann eine Zahlung genau zu erfolgen hat richtet sich je nach den Absprachen, die vorher getroffen worden sind. Dass ein Zahlungsverzug vorliegt ist ja nach den von Ihnen aufgeführten Informationen ersichtlich. Dieser tritt dann ein wenn eine Rechnung nicht im vereinbarten Zeitraum beglichen wird.
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Ein Mahnbescheid stellt ja quasi ein Mahnverfahren dar und dieses muss bei Gericht beantragt werden. Solch eine Beantragung kostet natürlich auch Geld und das ist dann auch vom Antragsteller zu bezahlen, denn eher kommt solch ein Mahnverfahren gar nicht in Gang. Letztendlich muss bei Erfolg der Schuldner die Kosten natürlich erstatten und dazu gehören auch Aufwendungen für Anwalt, Inkassodienst und Zinszahlungen, aber ob und wann man das Geld dann bekommt, das steht mitunter auch in den Sternen. Und natürlich hängen die Kosten auch von der Höhe der Forderung ab, wobei sich die Gerichtskosten noch in überschaubaren Regionen bewegen, denn bei einer Forderung von etwa zehntausend Euro, würden vielleicht hundert Euro Kosten anfallen.
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