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Was ist ein Öffentliches Bieterverfahren beim Immobilienkauf
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Wir sind jetzt schon länger auf der Suche nach einem eigenen Haus, selber bauen wollen wir nicht, besonders viel Geld gibt unser Budget dafür auch derzeitig nicht her. In der Tageszeitung wurde jetzt bei uns ganz in der Nähe eine öffentliche Bieterbesichtigung angekündigt. Es wurde nur kurz mitgeteilt, wo Interessenten sich um welche Uhrzeit einfinden sollen und dass vorherige Anmeldungen nicht nötig sind.
Wir haben uns schon freigenommen und wollen da auf jeden Fall mal vorbeischauen. Um ehrlich zu sein, haben wir von einem Öffentlichen Bieterverfahren aber noch nicht so viel gehört und können uns darunter nur sowas wie eine Auktion vorstellen. Stimmt das so oder ist das was völlig anderes?
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Die Termine für ein öffentliches Bieterverfahren werden zum Beispiel in Zeitungen oder online im Internet veröffentlicht. Die Interessierten an einer Immobilie sollten diesen Termin auch unbedingt einhalten, denn nur dann besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen, andere Termine gibt es nicht. Anmelden muss man sich für eine Teilnahme nicht, man kann einfach hingehen. Bei der Besichtigung kann man sich ein Bild von der Immobilie machen und sich einen möglichen Preis überlegen.
Es gibt halt ein Mindestgebot, an dem sich die Teilnehmer der Versteigerung im Vorfeld orientieren können. Es gibt nach dem Besichtigungstermin eine bestimmte Frist und in diesem Zeitraum kann dann ein Gebot gemacht werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Der Eigentümer der Immobilie kann dann entscheiden, ob er mit dem Höchstgebot einverstanden ist und ob er den Zuschlag geben möchte.
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