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Ist eine Bürgschaft auch haftungsbeschränkt möglich?
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Ich möchte gern einer Bekannten zu ihrem Traumauto verhelfen und im Zuge der Finanzierung des Autos als Bürge fungieren. Was sich mir jedoch noch etwas schwammig darstellt ist die Haftungsfrage gegenüber der Kreditsumme.
Hafte ich demnach bei einer angenommenen Zahlungsunfähigkeit gesamtschuldnerisch für den kompletten Kreditbetrag, oder kann man den Kreditvertrag auch haftungsbeschränkt abschließen? Wer kennt sich mit derartigen Bürgschaften bei Kreditverträgen gut aus und kann vielleicht den einen oder anderen Tipp zu der ganzen Haftungsproblematik geben?
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Was ich Ihnen zum Thema Bürgschaft und Risiken für den Bürgen mitteilen kann ist, dass eine Bürgschaft im Zweifelsfall, also im Fall einer völligen Überforderung, auch als sittenwidrig und nichtig eingestuft werden kann. Dies ist unter anderem nämlich dann der Fall, wenn die Zahlungsverpflichtungen für den Bürgen immens sind und dies zu einer von vornherein abzusehenden finanziellen Überforderung führt.
Dabei sind soweit ich weiß keine festen Summen festgelegt. Vielmehr kommt es dabei immer auf die jeweils individuell vorliegenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse an. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich ein Bürge durch eine Bürgschaft sehr stark verschuldet und eventuell sogar lebenslang Zahlungen vornehmen muss.
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