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Entwicklung, Berechnung von Rückkaufswert Lebensversicherung
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So man eine Kapitallebensversicherung abschließt, durchläuft diese ja normalerweise in den Folgejahren eine Wertsteigerung. Wenn man nun knapp bei Kasse ist, kann man sich im Normalfall ja wohl den Rückkaufwert der Lebensversicherung auszahlen lassen. Nur wie verbindlich ist denn dieser Rückkaufwert, gehen davon nochmals Gebühren ab oder kommt dieser zu 100% zur Auszahlung?
Wie und wann wird denn der Rückkaufwert einer Kapitallebensversicherung ermittelt oder berechnet und welche Faktoren fließen in diese Berechnung ein? Ist ein Rückkaufwert stets garantiert und wird dieser vertraglich irgendwo festgehalten? Kann man den Rückkaufwert einer Lebensversicherung überprüfen lassen und möglicherweise gegen die Höhe des Rückkaufwertes in Widerspruch oder dergleichen gehen?
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Der Rückkaufswert einer Versicherungspolice oder dergleichen gibt stets an, zu welchem Betrag der Versicherer eine Lebensversicherung beziehungsweise einen mit dieser vergleichbaren Versicherungsvertrag zurückkaufen wird. Der Rückkaufwert wird jährlich anhand der angefallenen Überschussbeteiligungen erneut berechnet und aktualisiert. Der Rückkaufswert ist vor allem während der ersten Vertragsjahre deutlich geringer als die bis dahin eingezahlten Versicherungsprämien, da Abschlusskosten und Provisionen zu berücksichtigen sind.
Bei einigen staatlich geförderten Formen der Geldanlage ist mitunter jedoch ein erhöhter anfänglicher Rückkaufwert gesetzlich vorgeschrieben. Die Rückkaufwerte ohne Berücksichtigung der bereits erzielten Überschussbeteiligung sollen bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Sowohl die nach Meinung von Verbraucherverbänden zu niedrigen Rückkaufwerte als auch die zudem von der EU kritisierten gesetzlichen Vertragseinschränkungen hinsichtlich des Rückkaufwertes führen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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