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Welchen Mindeststreitwert legen Gerichte für eine Klage fest
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Seit Jahren haben wir jetzt schon Probleme mit unseren Nachbarn. Erst fing es ziemlich harmlos an, indem sie sich darüber beschwert haben, dass unser Rasenmäher zu laut ist oder dass der Apfelbaum zu weit über den Zaun auf ihr Grundstück wächst. Das haben wir uns auch geduldig angehört, haben uns entschuldigt und uns um das Anliegen gekümmert und dachten, das Thema wäre damit erledigt.
Plötzlich bekamen wir jetzt ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Nachbarn und befürchten nun, dass alles auch noch auf eine Klage hinausläuft. An einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben wir überhaupt kein Interesse und auf einen Rechtsstreit mit den Nachbarn sowieso nicht. Kann uns vielleicht jemand mitteilen, welchen Mindeststreitwert Gerichte für eine Klage festlegen oder ab welchem Streitwert diese überhaupt erst einmal tätig werden?
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Über die Höhe vom Mindeststreitwert beim Finanzgericht kann ich dir zumindest Auskunft geben. Der Mindestwert liegt bei aktuell 1.500 Euro. Die Änderung wurde im August 2013 vorgenommen. Erst wenn ein Verfahren beendet ist, dann werden die Gerichtsgebühren berechnet. Geht es um Kindergeld, dann gibt es keinen Mindeststreitwert. Selbst wenn eine Klage zurückgenommen wird ist trotzdem eine Gerichtsgebühr zu bezahlen. Diese Gebühr ist jedoch in einem solchen Fall nicht komplett zu zahlen, sie reduziert sich um die Hälfte.
Auf den Internetseiten der Gerichte findest du genaue Informationen zu den Gebühren und zum Streitwert. Eventuell helfen dir die Tabellen schon einmal weiter. Vielleicht ist es ja noch möglich, dass ihr einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Nachbarn aus dem Weg gehen könnt. Setzt euch doch noch einmal mit den Nachbarn zusammen. Streitigkeiten wegen über den Zaun wachsende Bäume soll es ziemlich häufig geben.
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