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Anwaltsgebühren auf Stundenbasis oder Streitwert?
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Meine Frage bezieht sich auf die Gebühren, die bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu entrichten sind. Wir haben keine Rechtschutzversicherung, müssen nun in einer rechtlichen Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufsuchen und für die Kosten aller Voraussicht nach auch selbst aufkommen. Dabei haben wir keine konkrete Vorstellung davon, wie hoch die Gebühren für einen Rechtsanwalt im Allgemeinen sind.
Wir haben unter anderem gehört, dass das Honorar nach Stunden abgerechnet wird. In anderen Fällen wurde uns wiederum berichtet, dass sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert richtet. Weiß hier jemand etwas genaueres? Beruhen die Anwaltsgebühren auf Stundenbasis oder kommt es auf den Streitwert an?
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Soweit ich weiß sind beim Beauftragen von einem Rechtsanwalt die Gebühren von den Mandanten zu übernehmen. Es ist aus diesem Grund so, dass oft bereits im Vorfeld und vorab ein Vorschuss zu entrichten ist. Ansonsten werden kostenlose Rechtsberatungen jedoch auch in einigen Bundesländern angeboten. Erkundigt euch doch sonst vielleicht einmal ob das bei euch der Fall ist.
Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe könnte ebenfalls eine günstige Möglichkeit sein. Eventuell helfen euch ja auch Onlinerechner für Anwaltskosten weiter. Da sind dann einige Angaben erforderlich wie beispielsweise zum Streitwert. Ihr gebt an, welche Tätigkeit vom Rechtsanwalt übernommen werden soll und nach kurzer Zeit habt ihr einen Kostenüberblick.
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