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Fördergelder wenn sich Arbeitslose selbständig machen
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Leider habe ich vor einigen Monaten meinen Job aufgrund von der Insolvenz meines Arbeitgebers verloren. Bisher habe ich mich schon deutschlandweit eifrig beworben, jedoch ohne Erfolg. In meinem Bereich werden nicht mehr so viele Mitarbeiter gesucht, mir gefällt es jedoch überhaupt nicht, Geld vom Jobcenter zu beziehen. Falls ich innerhalb der nächsten Monate keinen neuen Job gefunden habe, dann werde ich mich sehr wahrscheinlich selbstständig machen.
Eine Geschäftsidee habe ich bereits und sowohl von der Familie als auch von Freunden wurde ich ermuntert, die Idee auch wirklich in die Tat umzusetzen. Nun würde mich jedoch interessieren, ob man vielleicht einen Anspruch auf Fördergelder hat wenn man sich als Arbeitsloser selbstständig macht. Weiß jemand von euch vielleicht mehr zu diesem Thema zu berichten? Welche Möglichkeiten gibt es?
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Die Bundesagentur für Arbeit bietet ja verschiedene Möglichkeiten, wenn sich Arbeitslose selbstständig machen möchten. Es gibt ein Einstiegsgeld oder es kann auch ein Gründungszuschuss in Anspruch genommen werden. Welche Möglichkeit es jeweils gibt hängt davon ab, ob jemand Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht. Den Gründungszuschuss können Empfänger von Arbeitslosengeld 1 bekommen. Das Beantragen erfolgt direkt beim Arbeitsamt.
Natürlich ist eine solche Förderung zeitlich begrenzt. Es gibt 2 Phasen der Unterstützung und du kannst maximal 15 Monate den Gründungszuschuss erhalten. Es gibt dann noch einige andere Selbständigen-Förderprogramme, vielleicht kann dich dein Sachbearbeiter darüber noch ausführlicher informieren. Sehr hilfreiche Beratungen werden beispielsweise bezuschusst und die könnten dir auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit sicherlich auch gut weiterhelfen.
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Von einem regelrechten Anspruch auf Fördergeld zu sprechen, das halte ich vielleicht für etwas übertrieben, denn ich kann mir schon ganz gut vorstellen, dass derartige Fördergelder oder Gründungszuschüsse auch an mehrere Anforderungen geknüpft sind. Zudem gab es wohl in den letzten Jahren eine ganze Reihe gesetzlicher Änderungen und auch Kürzungen bei den Existenzgründungszuschüssen aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Um da aber auf dem aktuellsten Stand zu sein, da würde ich schon mal die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung beim Arbeitsamt nutzen. Denn da bekommt man ganz genau mitgeteilt, welche Förderungshöhen beim Gründungszuschuss überhaupt denkbar wären, wie lange diese gewährt werden und an welche Voraussetzungen diese denn eigentlich gekoppelt sind. Wichtig hierbei ist ja auch, mal den weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld abzuklären.
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