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Dauer und Ablauf einer Regelinsolvenz
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Was ein privates Insolvenzverfahren ist, dass weiß ich ja soweit in groben Zügen. Nun gibt es ja auch noch den Begriff der Regelinsolvenz und wollte gern mal diesen etwas näher hinterfragen. Was sagt denn eine Regelinsolvenz aus und für wen oder was kommt denn ein derartiges Verfahren zur Anwendung?
Wird denn bei Regelinsolvenzen zwischen einer privaten und unternehmerischen Insolvenz unterschieden und wie lange dauert ein derartiges Verfahren? Wie würdet ihr den Begriff Regelinsolvenz ganz allgemein und verständlich definieren?
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Die Regelinsolvenz beziehungsweise das Regelinsolvenzverfahren kommt als Verfahren zur Anwendung, wenn nicht für den konkreten Einzelfall ein abweichendes Insolvenzrecht wie die Nachlassinsolvenz oder die Verbraucherinsolvenz benutzt werden kann. Ursprünglich war die Regelinsolvenz ausschließlich für größere Unternehmen beziehungsweise juristische Personen gedacht, inzwischen kann sie auch von Freiberuflern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, für welche die Verbraucherinsolvenz selbst bei einer ausschließlich privat veranlassten Überschuldung nur möglich ist, wenn sie nicht mehr als neunzehn Gläubiger aufweisen.
Bei der Anwendung auf Unternehmen besteht das vorrangige Ziel der Regelinsolvenz in deren Weiterbestehen nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens. Das Ziel einer Regelinsolvenz ist ja sicherlich auch stets eine Restschuldbefreiung und unterliegt von daher der gleichen Insolvenzdauer oder auch „Wohlverhaltensperiode“ von derzeit wohl 6 Jahren.
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