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Welche Höhe an Mahnkosten ist zulässig?
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Mit dem versenden von Mahnungen werden oftmals auch Mahnkosten weitergegeben. Woraus setzen sich denn aber diese Mahnkosten zusammen oder wie werden diese berechnet? Was berechnet denn zum Beispiel eine Firma an Mahnkosten oder Mahngebühren? Wird die Höhe der Mahnkosten dabei willkürlich und nach freiem Ermessen festgelegt oder welche Regelungen gelten hierbei? Mit welchen Kosten kann ein säumiger Kunde oder Vertragspartner denn überhaupt im Zuge eines Mahnverfahrens belastet werden?
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Mahnkosten sind einerseits die dem verspätet zahlenden Kunden in Rechnung gestellten Entgelte und zum anderen die im Betrieb anfallenden Kosten für die Bearbeitung von Mahnungen. Zu den betrieblichen Mahnkosten gehören neben den direkten Kosten für den Versand von Mahnungen und das Porto die anfallenden Aufwendungen zur Bearbeitung von Rückfragen zu Mahnungen.
Die dem Kunden in Rechnung gestellten Mahnkosten müssen bei betriebsinternen Mahnungen angemessen sein. Zugleich muss der Gläubiger die betrieblichen Mahnkosten gering halten und darf (zumindest im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern) erst nach erfolgloser interner Mahnung ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zulasten des Schuldners beauftragen.
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