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Wer zahlt welche Höhe an Maklergebühren?
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In vielen Fällen von Immobilienkäufen oder auch bei Anmietungen werden ja auch Maklergebühren fällig und berechnet. Nur in welcher Höhe und wann werden denn Maklergebühren erhoben und wer muss diese denn überhaupt bezahlen? Gehen Maklergebühren denn stets auf einen Immobilienkäufer oder Mieter über? Kann denn eine reine Objektbesichtigung auch schon Maklergebühren verursachen? In welchen Bereichen des Geschäftslebens sind denn heutzutage noch Maklergebühren verbreitet und üblich?
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Die Maklergebühr ist das Entgelt für die Leistung eines Maklers. Die Maklergebühr ist von daher ein Erfolgsentgelt, so dass mit wenigen Ausnahmen eine Kostenpflicht nur bei erfolgreicher Tätigkeit des Maklers entsteht. Die bisherige Praxis, dass bei Mietwohnungen der Vermieter den Makler beauftragt, aber der angehende Mieter die Maklergebühr bezahlt, soll verändert werden.
Bei Hauskäufen ist eine Aufteilung der Maklergebühr auf den Verkäufer und den Erwerber üblich. Im Kreditwesen wird die Maklergebühr überwiegend als Vermittlungsprovision bezeichnet, sie darf nur bei erfolgreicher Kreditvermittlung berechnet werden. Auch an der Börse fallen Maklergebühren an, da der Broker den Kauf oder Verkauf von Aktien an der Börse für den Auftraggeber vornimmt.
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