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Definition und Strategien zu freiem Marktzugang
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Bei Unternehmensneugründungen oder selbst auch bei langjährig am Markt etablierten Unternehmen ist ja oftmals vom so genannten Marktzugang die Rede. Nur was versteht man denn in Wirtschaftskreisen konkret unter dem Begriff Marktzugang? Wer oder was kann denn einen freien Marktzugang eines Unternehmens verhindern? Welche praktischen und erklärenden Beispiele zum Thema Marktzugang für Unternehmen könnte man denn anführen?
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Der Marktzugang bezeichnet die realistische Möglichkeit, auf einem Markt als Käufer oder als Verkäufer tätig zu werden. Der Marktzugang wird auch als Marktzutritt bezeichnet. Legale beziehungsweise vom Staat eingerichtete Einschränkungen des Marktzugangs sind nachzuweisende Mindestqualifikationen beziehungsweise die Notwendigkeit, vor der Geschäftseröffnung eine Genehmigung einzuholen.
Eine heute für Anbieter häufig vorliegende Form der Erschwernis des uneingeschränkten Marktzugangs besteht darin, die für eine Angebotsausweitung erforderlichen Kredite nicht zu erhalten. Der Marktzugang kann auch durch bereits eingespielte Geschäftsverbindungen zwischen den vorhandenen Marktteilnehmern eingeschränkt werden. Bei internationalen Geschäften besteht der Marktzugang häufig in Form der bestehenden Zollvorschriften.
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