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Definition von Tarifbindung in Deutschland

 
In den Medien hört und liest man ja immer mal öfters den Begriff von einer Tarifbindung. Aber worauf bezieht sich denn Tarifbindung und was sagt diese denn konkret aus? Für wen gilt wann und unter welchen Voraussetzungen eine Tarifbindung? Was bedeutet eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeit in Bezug auf die Tarifbindung und schließt diese übertarifliche Regelungen dadurch aus?
  
Klartext
 
 
 
Die Tarifbindung bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Sie liegt vor, wenn die in einem Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen auf das entsprechende Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der eigentlich zutreffende Begriff Tarifgebundenheit wird deutlich seltener als die Bezeichnung Tarifbindung verwendet. Eine Tarifbindung besteht in jedem Fall, wenn der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber Mitglied im jeweiligen Verband (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) sind.

Die Tarifbindung kann neben der Mitgliedschaft beider Vertragspartner im jeweiligen Verband auch durch eine so genannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung hergestellt werden. In diesem Fall tritt die Tarifbindung unabhängig von Mitgliedschaften in den entsprechenden Verbänden in Kraft, sofern nicht einzelne Betriebe einen Betriebstarifvertrag abgeschlossen haben. Die Tarifbindung schließt die Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung nicht aus.
  
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