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Definition und Berechnung von Überführungskosten
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Gerade bei der Auslieferung einer Neuwagenbestellung werden ja in aller Regel auch so genannte Überführungskosten fällig. Wie definieren sich denn Überführungskosten und wie und wonach werden diese denn berechnet? Welche Dienstleistungen könnte man denn noch aufführen wo ebenfalls Überführungskosten berechnet werden? In welchen Fällen verzichten denn Unternehmen auf die Erhebung von Überführungskosten?
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Überführungskosten sind Kosten, welche beim Transport einer Ware vom Herstellungsort zum Verkaufsort anfallen. Daneben werden Überführungskosten auch von Beerdigungsunternehmen berechnet, wenn der Sterbeort nicht mit dem Begräbnisort identisch ist. Des Weiteren fallen Überführungskosten an, wenn der Nutzer eines Mietwagens diesen am Zielort seiner Reise zurückgibt.
Mietwagenunternehmen verzichten teilweise auf die Berechnung von Überführungskosten, wenn die Fahrroute eines Kunden entgegengesetzt zur üblichen Miete verläuft. Ein Verzicht erfolgt zudem auch, wenn die Nachfrage bei der Mietwagenreise in den USA oder Australien über eine bekannte Straße für beide Fahrtrichtungen in etwa gleichermaßen hoch ausfällt. Überführungskosten bei Mietwagen werden auch als Zuschläge für die Einwegmiete bezeichnet.
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