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Berechnung der Kosten bei privater Kreditvermittlung

 
Ein Kreditvermittler verlangt ja wohl ein Entgelt beziehungsweise eine Provision. Diese erhöht die Kreditkosten gegenüber der Kreditbeantragung ohne einen derartigen Dienstleister, verbessert aber zugleich in schwierigen Fällen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditsuche.

Wie hoch sind denn die von Kreditvermittlern berechneten Provisionen in der Regel? Existieren hierzu gesetzliche Regeln für die Berechnung einer Vermittlungsprovision beziehungsweise für die Rechtmäßigkeit von Vermittlungskosten?
  
Neumi
 
 
 
Für den Kreditsuchenden von zentraler Bedeutung ist, dass der Kreditvermittler nur bei erfolgreicher Kreditvermittlung eine Provision verlangen darf. Jede Berechnung von Vorkosten ist somit unzulässig und weist auf die fehlende Seriosität des Dienstleisters hin. Bei erfolgreicher Vermittlung darf das Entgelt lediglich nicht sittenwidrig sein, während der Gesetzgeber keine eindeutige Höchstgrenze festlegt. Gegen eine Vermittlungsprovision in Höhe von fünf Prozent der Kreditsumme bestehen grundsätzlich keine Bedenken, auch wenn nicht alle Vermittler einen derart hohen Betrag berechnen.

Bei Immobilienkrediten ist anders als bei Verbraucherkrediten die Bezahlung der Provision für den Vermittler durch den Kreditgeber üblich, wobei sich die Prämie überwiegend um ein Prozent der Baukreditsumme bewegt. Bei einem Vergleich dieser geringen Provision mit den Sätzen für Privatkredite ist zu beachten, dass Immobilienkredite über hohe Summen abgeschlossen werden und der Arbeitsaufwand eines Vermittlers nur teilweise vom Kreditbetrag abhängt.
  
Pommersche
 
 
 
   
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