|
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Ausbildungsversicherung für Kind steuerlich absetzbar?
|
|
|
Eine Ausbildungsversicherung für das Kind ist sinnvoll, damit dieses während der Berufsausbildung oder im Studium seinen Lebensunterhalt auch bestreiten kann. Die Beiträge zur Ausbildungsversicherung zahlen ja meistens die Eltern. Können diese die Versicherungsprämien für die Ausbildungsversicherung zugunsten ihres Kindes in der Steuererklärung geltend machen? Fällt so etwas unter Vorsorgeaufwendungen und gelten hierbei irgendwelche Höchstbeträge?
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Ausbildungsversicherung gehört zu den Sonderformen der Lebensversicherung mit einem vorher festgelegten Zeitpunkt beziehungsweise einem einzutretenden Ereignis für ihre Auszahlung. Bei ihr ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler jemand anderes als der spätere Empfänger der Versicherungsleistungen.
In steuerlicher Hinsicht gehören die Versicherungsbeiträge für eine Ausbildungsversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen. Diese sind steuerlich grundsätzlich abzugsfähig, allerdings besteht außer für direkte Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung ein abzugsfähiger Höchstbetrag.
Wenn dieser Höchstbetrag dann noch nicht durch andere Versicherungen steuerlich ausgeschöpft wird, ist die für das Kind abgeschlossene Ausbildungsversicherung auch steuerlich absetzbar. Falls der Steuerzahler jedoch den Höchstbetrag der anzurechnenden Vorsorgeaufwendungen bereits durch andere Versicherungen überschreitet, dann führen die Beiträge zu Ausbildungsversicherungen zu keiner zusätzlichen Steuerersparnis.
|
|
|
|
|
|
|
Wir haben damals für unsere Kinder auch so eine Art Ausbildungsversicherung abgeschlossen und jetzt haben wir solche Verträge auch für die Enkelkinder laufen, aber die Beiträge dafür haben wir noch nie steuerlich abgesetzt. Geht ja bestimmt auch gar nicht, denn genau genommen sind es ja ganz normale Sparverträge ohne bindenden Verwendungszweck.
Denn letztendlich kann man ja mit der Auszahlungssumme dann machen was man will und man könnte rein theoretisch auch ein Auto von diesem ersparten Geld kaufen. Von daher kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass das Finanzamt dies als abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen anerkennt.
|
|
|
|
|
|
|
|