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Aktuelle Freibeträge bei der Abgeltungssteuer
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Bei der Abgeltungssteuer werden ja aktuell fünfundzwanzig Prozent der Kapitalerträge zuzüglich des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Dabei gibt es einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe keine Abgeltungssteuer anfällt. Wie hoch ist eigentlich dieser jährliche Freibetrag bei der Abgeltungssteuer aus Kapitaleinnahmen? Woher weiß die Bank, ob ich den Freibetrag bei der Steuer auf Kapitalerträge bereits ausgeschöpft habe?
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Die Abgeltungssteuer heißt offiziell Kapitalertragssteuer, während das Finanzamt den Freibetrag ja als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Dieser beläuft sich für ledige Steuerzahler auf 801 Euro im Jahr und für Ehepaare auf 1602 Euro jährlich. Für die Inanspruchnahme des Freibetrages ist das Einreichen eines Freistellungsauftrages bei der Bank erforderlich.
Dabei lässt sich der Betrag von 801 oder 1602 Euro auch beliebig auf mehrere Kreditinstitute aufteilen. Da die in Anspruch genommenen Freibeträge zentral erfasst werden, fällt eine Überschreitung der erlaubten Summe auf. Falls ein Steuerabzug wegen eines vergessenen Freistellungsauftrages erfolgt, lässt sich dieser bis zum Jahresende nachträglich einreichen.
Andernfalls ist die Verrechnung der zu viel gezahlten Steuern jedoch auch im Rahmen der nächsten Steuererklärung möglich. Falls die steuerlichen Gesamteinnahmen einschließlich der Kapitalerträge geringer als das Existenzminimum sind, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Nichtanlagebescheinigung aus.
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