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Definition von beweglichem Anlagevermögen
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Beim Betriebsvermögen wird zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen unterschieden. Wodurch ist das betriebliche Anlagevermögen gekennzeichnet? Des Weiteren besteht eine Differenzierung zwischen dem beweglichen und dem unbeweglichen Anlagevermögen.
Wie wird diese Unterscheidung denn praktisch vorgenommen? Schreibt das Handelsgesetzbuch eine weitere Unterteilung des Anlagevermögens zwingend vor? Was ist hinsichtlich der Abnutzung des beweglichen Anlagevermögens zu beachten? Welche Zusammenhänge gibt es zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
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Das Handelsgesetzbuch schreibt die Unterteilung des Anlagevermögens in sogenannte immaterielle Anlagewerte, Sachwerte und Finanzwerte vor. Nicht abnutzbare Bestandteile des Anlagevermögens verlieren grundsätzlich nicht an Wert und dürfen somit nicht planmäßig abgeschrieben werden. Sollte es dennoch zu einem mutmaßlich dauerhaften Wertverlust kommen, was unter anderem bei Wertpapieren der Fall sein kann, ist eine Sonderabschreibung vorzunehmen.
Grundsätzlich gehören zum Anlagevermögen alle dauerhaft für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vermögenswerte, während das Umlaufvermögen dem laufenden Betrieb dient und somit stetigen Veränderungen unterworfen ist. Als beweglich gelten generell die Teile des Anlagevermögens, die nicht aus Immobilien bestehen. Das schließt Wertpapiere und Bankguthaben ein, während der Geschäftswert beziehungsweise Firmenwert nicht überwiegend nicht als beweglich angesehen wird.
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Die Definition von Anlagevermögen ist vielleicht nicht immer so abgrenzbar, gerade weil ja dann immer noch Begriffe wie Sachanlagevermögen oder auch Anlagekapital herum kursieren. Aber für mich gehören zum beweglichen Anlagevermögen zum Beispiel Maschinen, Ersatzteile, die komplette Betriebs- oder Büroausstattung und dergleichen mehr. Also eigentlich alles, was zur Wertschöpfung eines Unternehmens benötigt wird und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäftes ist.
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