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Berechnung und Höhe von Risikozuschlag bei der PKV
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Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet ihre Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern ausschließlich nach vereinbarten Leistungen. Je nach Gesundheitszustand des Antragstellers kommt ein Risikozuschlag zur Anwendung. Wie wird dieser berechnet? Fallen die Risikozuschläge bei allen Versicherern identisch aus? Kommen Risikozuschläge nur bei der privaten Vollversicherung oder auch bei der Zusatzversicherung zur Anwendung?
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Der Risikozuschlag der PKV ist eine Risikoprämie und kann außer bei der Vollversicherung auch bei der Zusatzversicherung erhoben werden. Üblicher ist bei Zusatzversicherungen allerdings die Vereinbarung einer Karenzzeit anstelle der Berechnung von Risikozuschlägen. In der privaten Krankenvollversicherung wird der Risikozuschlag hingegen regelmäßig erhoben, wenn ein neuer Versicherungsvertrag trotz einer schweren Vorerkrankung abgeschlossen wird.
Des Weiteren ist der Risikozuschlag bei der Nachversicherung eines Adoptivkindes - dann in Höhe von einhundert Prozent - statthaft. Bei Vorerkrankungen richtet sich die Höhe des Risikozuschlages nach der Schwere der Erkrankung und wird zumeist als Prozentsatz des Beitrages erhoben. Die Erhebung eines Euro-Betrages als Risikozuschlag ist möglich, aber ungewöhnlich. Da die Kalkulation des Risikozuschlages im Ermessen des Versicherers liegt, fällt dieser bei verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich hoch aus. Der Risikozuschlag darf im Basistarif nicht erhoben werden.
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Nein, die Höhe der Risikozuschläge bei der privaten Krankenversicherung fällt nicht bei allen Versicherern und Versicherten gleich aus und ich würde eher mal sagen, diese werden ganz individuell berechnet und kalkuliert. Eine direkte Formel zur Berechnung eines Risikozuschlages wird es dabei wohl nicht geben, sondern da liegt wohl auch ein stückweit Willkür auch mit drin. Ich habe auch schon viele Jahre einen Risikozuschlag bei meiner Krankenversicherung, aber ich habe diesen im letzten Jahr auf Antrag halbiert bekommen. Ich denke mal, dass diese Zuschläge auch auf alle Zusatzversicherungen erhoben werden und das sollte man jetzt nicht ohne Weiteres und widerspruchslos hinnehmen.
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