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Widerruf oder Kündigung beim Versicherungsantrag

 
Kann ein Versicherungsantrag denn eigentlich auch widerrufen, beziehungsweise noch vor dem ersten Gültigkeitstag des vereinbarten Versicherungsschutzes gekündigt werden? Ist ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht davon abhängig, wo der Vertragsabschluss stattgefunden hat? Existiert auch noch ein Widerrufsrecht, wenn der Versicherungsvertrag schon eingegangen ist? Ab wann ist die Kündigung eines gültigen Versicherungsvertrages zum nächsten Kündigungsdatum frühestens möglich?
  
V8
 
 
 
Die Kündigung beendet den bestehenden Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin, während dieser aber aufgrund eines Widerrufes gar nicht in Kraft tritt. Die fristgemäße Kündigung des Versicherungsvertrages ist jederzeit möglich, zudem besteht in vielen Versicherungssparten ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Schadens.

Das allgemeine Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen beläuft sich auf vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss und gilt unabhängig davon, wo der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Versicherer kann jedoch auch vertraglich vereinbaren, dass die erste Prämienzahlung mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht verbunden ist.

Dieser Ausschluss ist für die zweite Möglichkeit zum Widerruf nicht möglich. Diese beginnt vierzehn Tage nach dem Erhalt des Versicherungsscheines. Da viele Versicherungsgesellschaften aber länger als zwei Wochen für die Bearbeitung eines Versicherungsantrages benötigen, lebt eine zweite Widerrufsfrist für den Kunden auf. Diese beträgt ebenfalls vierzehn Tage.
  
walker
 
 
 
Ohne den Anspruch auf einen juristischen Bestand, aber nach meinem dafürhalten kann man bestimmt auch einen Versicherungsantrag widerrufen. Ich habe da mal etwas gelesen, wonach es da je nach Vertragsart wohl verschiedene Widerrufsfristen gibt. Das heißt im Klartext, dass beispielsweise Lebensversicherungen da anders behandelt werden als vielleicht eine Hausratversicherung.

Aber normalerweise sollte doch eine Widerrufsbelehrung und auch die Kündigungsfristen in jedem Versicherungsvertrag oder vielleicht auch schon im Angebot nachzulesen sein. Auf alle Fälle sollte man aber einen Widerruf oder eine Kündigung einer Versicherung immer schriftlich vornehmen und auch immer eine Bestätigung seitens der Versicherungsgesellschaft erbitten.
  
schwabenlaendle
 
 
 
   
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