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Dauer und Kosten einer Kontolöschung
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Welche Frist besteht bei der Löschung eines bestehenden Kontos? Gibt es Unterschiede zwischen der Kontolöschung durch den Kontoinhaber und der Löschung des Girokontos infolge einer Kündigung durch die Bank? Ist es denn eigentlich sinnvoll, das alte Girokonto sofort nach der Aufnahme einer neuen Kontoverbindung zu löschen? Gibt es Vorschriften bezüglich der Form einer Kontolöschung? Entstehen durch die Aufgabe eines bestehenden Girokontos womöglich auch Kosten?
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Eine Kontolöschung muss schriftlich beantragt werden. Diese Bedingung wird sowohl durch die Nutzung eines von der Bank bereitgestellten Formulars als auch durch das Schreiben eines Briefes mit eigenhändiger Unterschrift, nicht aber durch die Nutzung der Mitteilungsfunktion des Online-Bankings erfüllt. Kunden müssen bei der Kontokündigung keine Fristen beachten.
Sinnvoll ist jedoch, das alte Konto erst aufzugeben, wenn tatsächlich alle regelmäßigen Zahlungsvorgänge einmal über das neue Bankkonto abgewickelt wurden. Geldinstitute müssen bei der Kontokündigung eine Frist von zwei Monaten einhalten, sofern kein besonderer Grund für eine fristlose Kontolöschung vorliegt.
Geldinstitute dürfen für die Löschung eines Kontos generell kein Entgelt verlangen. Möglich ist jedoch die Berechnung der Bearbeitungskosten für die Überweisung des Restguthabens, wobei der Kunde diese durch das rechtzeitige Ausfüllen eines Überweisungsformulars leicht umgehen kann. Bei der Löschung von Sparkonten fallen eventuell Vorfälligkeitszinsen an.
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