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Berechnung der Ausgabepreise von Fonds und Aktien
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Bei Fonds und Aktien wird ja nicht nur vom Kaufpreis oder vom Kurs, sondern auch vom Ausgabepreis gesprochen. Steht dieser Ausgabepreis immer beim Kauf beziehungsweise bei der Erteilung der Kauforder fest oder kann er sich zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsdurchführung verändern? Werden die Kaufkosten in den Ausgabepreis eingerechnet oder sind diese zusätzlich zu bezahlen? Fallen womöglich zudem auch noch irgendwelche und zu zahlende Provisionen an?
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Der Ausgabepreis bei Aktien und Fondsanteilen ist der Preis, den der Erwerber zu bezahlen hat. Bei Aktien werden die an den Broker zu entrichtenden Kosten üblicherweise dem Ausgabepreis nicht zugeschlagen. Da sich der Ausgabepreis nach dem Kurs zum Zeitpunkt der Ausführung der Order richtet, steht er im Moment der Auftragserteilung nicht sicher fest.
Bei Aktienemissionen besteht eine Preisspanne, innerhalb derer sich der Ausgabepreis bewegen wird, der tatsächliche Anfangskurs richtet sich nach der Nachfrage nach den angebotenen neuen Aktien. Bei Fondsanteilen ist der Ausgabepreis mit dem Rücknahmepreis zuzüglich dem Ausgabeaufschlag identisch. Sollte der Kauf nicht direkt über die Fondsgesellschaft, sondern über den Broker erfolgen, fallen zusätzliche Provisionen an.
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