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Voraussetzungen um eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen

 
Was ist eine Beteiligungsgesellschaft? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen? Ist für die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft eine behördliche Erlaubnis erforderlich? Ist es theoretisch denkbar, dass eine derartige Gesellschaft selbst als Aktiengesellschaft organisiert wird? Ist die Gründung einer solchen Beteiligungsgesellschaft zwingend erforderlich, um sich gewinnorientiert an anderen Unternehmen zu beteiligen? Habt ihr schon eigene Erfahrungen mit einer Beteiligungsgesellschaft machen können und wie würdet ihr diese beschreiben?
  
Maxxe
 
 
 
Die Beteiligung an Unternehmen ist selbstverständlich auch ohne die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft möglich. Schließlich kann jede natürliche Person ebenso wie jedes bestehende Unternehmen Aktien oder Genossenschaftsanteile erwerben sowie weitere Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften eingehen. Eine Beteiligungsgesellschaft muss über eine staatliche Zulassung für ihren Geschäftszweck verfügen.

Sie kann in nahezu jeder beliebigen Rechtsform gegründet werden, auch ihre Ausgestaltung als Aktiengesellschaft ist grundsätzlich erlaubt. Das Ziel einer Beteiligungsgesellschaft besteht üblicherweise nicht in der Übernahme der Mehrheit an einzelnen Unternehmen, vielmehr wird in der Regel eine einflussreiche Minderheitenbeteiligung angestrebt.

Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft kann sich auf eine bestimmte Branche spezialisieren oder ihr Engagement über verschiedene Branchen streuen. Sie kann in erster Linie am langfristigen Bezug von Dividenden oder an einer raschen Kurssteigerung und einem sich daran anschließenden Verkauf ihrer Beteiligungen interessiert sein.
  
strickliesel
 
 
 
Eigene Erfahrungen mit einer Beteiligungsgesellschaft kann ich zwar nicht aufweisen, aber ich würde schon sagen, dass wenn man als eine solche Gesellschaft am Markt agieren möchte, dann muss man diese natürlich erst einmal gründen und sich eine Genehmigung seitens der Finanzdienstleistungsaufsicht einholen. Welche Rechtsform man wählen sollte, dazu würde ich mich mal von einem Steuerfachmann, einem Anwalt für Wirtschaftsrecht und einem Notar beraten lassen, aber eine Aktiengesellschaft wird bestimmt auch möglich sein.
  
Barmann
 
 
 
   
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