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Beantragung und Besteuerung einer Dreimonatsrente
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Was ist eine Dreimonatsrente? Wie und wo ist diese zu beantragen? Bestehen Unterschiede hinsichtlich der Beantragung der Dreimonatsrente bei bereits eingetretenem Rentenbezug und beim Ableben während der Berufstätigkeit? Wie werden die Einkünfte aus der Dreimonatsrente versteuert? Was gilt hinsichtlich der Versteuerung der Rentenzahlung hinsichtlich der späteren Verrechnung mit den tatsächlichen Rentenansprüchen? Gibt es neben der staatlichen Dreimonatsrente weitere Rentenzahlungen, die in der Umgangssprache mit diesem Begriff bezeichnet werden?
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Bei der Dreimonatsrente handelt es sich um einen Vorschuss auf die Witwen- oder Waisenrente für das Sterbevierteljahr. Die Beantragung erfolgt unmittelbar bei der Rentenversicherung, wenn der Verstorbene bislang noch kein Rentenbezieher war. Andernfalls nimmt die Post im Rahmen ihres Rentendienstes den Antrag auf die Dreimonatsrente entgegen. Die meisten Bestatter sehen das Vorhalten der entsprechenden Antragsformulare und eine Beratung der Angehörigen als Bestandteil ihres Services an.
Andernfalls können die Formulare bei der Post beziehungsweise beim Rententräger angefordert oder auch online ausgedruckt werden. Für die Steuerpflicht gilt grundsätzlich das Datum des Geldzuflusses. Dementsprechend ist die Dreimonatsrente im entsprechenden Jahr steuerpflichtig, während ihre Verrechnung mit den tatsächlichen Rentenansprüchen im Folgejahr zu einer verringerten Steuerlast führt. Umgangssprachlich wird eine private Rentenversicherung, bei der die Rentenzahlung angesichts der geringen Höhe einmal je Quartal erfolgt, zum Teil ebenfalls als Dreimonatsrente bezeichnet.
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