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Eigenheim Zulagen - staatliche Förderungen vom Staat aktuell
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Kann jemand mal bitte ein paar Worte zu Wohn-Riester verlieren? Das ist ja nun seit etwas mehr als einem halben Jahr (seit Juli 08 ) aktuell - wie genau sehen denn die Riesterzulagen und Steuervorteile für Käufer bzw. Bauherren aus? Für wen lohnt sich eine solche Riester Förderung?
Wieso läuft das Ganze eigentlich unter "staatlich geförderte Altersvorsorge" und nicht unter "staatlich geförderte Zulagen fürs Eigenheim"? Gilt Wohn-Riester eigentlich nur für den Kauf bzw. Bau von einem Haus oder fällt auch der Kauf einer Eigentumswohnung darunter?
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Dass es nun Wohn-Riester gibt, hat sich in der Bevölkerung noch nicht so wirklich rumgesprochen, deswegen macht es Sinn, hier mal im Detail auf die staatliche Zulage fürs Eigenheim einzugehen.
Was genau ist denn eigentlich Wohn-Riester?
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kauft oder baut, kann sein Vorsorgevermögen, das er innerhalb eines Riester Vertrags angesammelt hat, als Eigenkapital einsetzen. Zusätzlich bestehen weiterhin die selber Steuervorteile und Zulagen bei der Tilgung des Darlehens, wie bei einem gewöhnlichen Riester-Sparvertrag.
Wer wird gefördert?
- Hauskäufer
- Bauherren
- Wohnungskäufer
Grundlagen und Voraussetzungen für Wohn Riester
Die Immobilie, die gefördert werden soll (egal ob Haus oder Wohnung) muss sich in Deutschland befinden, der Kauf bzw. der Bau muss nach 2007 stattgefunden haben, bei der Immobilie muss es sich um Lebensmittelpunkt und Wohnsitz des Antragstellers handeln. Die Verträge sind jeweils auf eine Person bezogen, Ehepaare müssen also getrennt die Anträge stellen, sofern eine "doppelte" Förderung erwünscht ist. Es werden alle bekannten bzw. populären Kredite und Finanzierungen gefördert, also zum Beispiel gewöhnliche Immobilienkredite (Hypotheken), Kombinationen aus Bausparvertrag und tilgungsfreiem Darlehen oder Bauspardarlehen.
Steuervorteile und Zulagen in Zahlen
Bei einer Tilgung in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens (pro Jahr), wobei 2.100 Euro nicht überschritten werden sollten, erhält der Sparer folgende Zulagen:
- Einzelperson 154 Euro Grundzulage
- Ehepaar 308 Euro Grundzulage
- 185 Euro pro Kind, das Kindergeld bekommt
- 300 Euro pro Kind, das Kindergeld bekommt und nach 2008 zur Welt gekommen ist
- die 2.100 Euro können steuerlich geltend gemacht werden (Sonderausgaben)
Bestehende Riesterrente nutzen
Es besteht die Möglichkeit, den bereits abgeschlossenen und bestehenden Riester-Vertrag zu nutzen: der Sparer zieht das angesammelte Kapital der Riester Rente ab (ganz oder Teilentnahme bis 75 %) und benutzt es als Eigenkapital für den Hauskauf/Wohnungskauf/Hausbau, dieser ausgelöste Betrag muss vom Riester-Sparer auch nicht zurück gezahlt werden, allerdings müssten (bei Auszahlung März 2009) bis zum Jahresende 09 min. 10.000 Euro vom Riesterkonto abgehoben werden, danach besteht dann kein Mindestbetrag mehr. Die Nutzung bestehender Verträge gilt gleichermaßen für Bausparverträge.
Wohn-Riester und die Steuern im Rentenalter
Riester Sparer müssen natürlich Steuern im Rentenalter zahlen, dies gilt genauso für die Wohn-Riester Förderung. Die Versteuerung von Wohn-Riester sieht wie folgt aus: Sowohl Tilgungen als auch Entnahmen werden auf einem speziellen Wohnförder-Konto gebucht, die Verzinsung beträgt 2 % p.a. Versteuert wird dann der Kontostand dieses Wohnförderkontos, und zwar in gleichgroßen Raten bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres. Möglich ist allerdings auch eine adhoc Zahlung der gesamten Steuern zu Rentenbeginn (der Betrag ist dann allerdings nur um 30 % gekürzt).
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Ich habe mich auch schon mal vor einiger Zeit für dieses Thema interessiert und da bekam ich immer die Aussage zu hören: Ja, die Eigenheimzulage gibt es doch nicht mehr! Vielleicht hat diese jetzt auch nur einen anderen Namen? Ansonsten wäre das schon sehr ärgerlich. Aber wenn man sich mal im Internet mal zum Beispiel bei Fragen zur Eigenheimzulage umsieht, der bekommt den aktuellen Sachstand schon ganz gut vermittelt.
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