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Steuererklärung für Rentner - Rentenfreibetrag
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Mich würde mal interessieren, wie das für Rentner ist: wer muss denn, wenn er in Rente ist, eine Steuererklärung machen? Ich dachte eigentlich immer, dass Rentner nur dann eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie neben der Rente bzw. Pension zum Beispiel über zusätzliche Kapitalerträge, zum Beispiel aus Vermietung von Immobilien oder durch Zinsgewinne, Kursgewinne, Dividenden bei Geldanlagen verfügen. Kann jemand etwas Genaueres dazu sagen? Wie hoch ist denn jeweils der Rentenfreibetrag?
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Seit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 müssen auch immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Für jeden Rentner wird hiernach ein eigener Rentenfreibetrag festgelegt.
Dieser umfasst für alle die in 2005 oder früher in Rente gingen 50% der Renteneinkünfte. Für jeden, der später das Rentenalter erreicht sinkt der Freibetrag um 2% jährlich, ab dem Jahr 2021 um 1% jährlich. Wer erst ab 2040 das Rentenalter erreicht muss 100% seiner Renteneinkünfte versteuern.
Doch allein daraus ergibt sich noch keine Pflicht für Rentner, eine Steuererklärung abzugeben. Erst wenn der steuerpflichtige Rentenanteil die Höhe des Steuerfreibetrages, 7664,-- € für allein stehende oder 15328,-- € für verheiratete, übersteigt muss die Steuererklärung zwingend beim Finanzamt eingereicht werden.
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Grob gesagt müssen wohl Rentner wie jeder andere Arbeitnehmer oder Steuerzahler auch eine Steuererklärung abgeben. Genauere Regelungen dazu und eventuelle Ausnahmen beim Einkommensteuergesetz findet man unter § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV. Die aktuellen steuerlichen Freibeträge für Rentner liegen bei den Alleinstehenden bei 8.652€ und bei Verheirateten bei 17.304€.
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