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Versteuerung Abfindung - Wissenswertes und Infos
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Wer von seinem Arbeitgeber das Angebot erhält, gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Beruf auszusteigen, sollte sich Gedanken darüber machen, ob sich das für ihn wirklich lohnt. In der Regel unterliegt die Abfindung der Versteuerung ebenso wie normales Gehalt, was dazu führen kann, dass von dem tollen Betrag, den der Arbeitgeber im Gespräch genannt hat unter dem Strich kaum noch etwas übrig bleibt.
Hier ist also kluges Rechnen gefragt, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Zudem sollte man sich auch überlegen, wie es nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weitergehen soll. Wer nur noch kurze Zeit bis zur Rente hat, fällt eine Entscheidung für eine Abfindung vermutlich sehr viel leichter, wie ein Arbeitnehmer, der noch einige Berufsjahre vor sich hat.
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Auch wenn die Abfindung natürlich voll versteuert werden muss, und man im schlechten Fall sogar in dem entsprechenden Jahr dadurch insgesamt in der Steuerprogression hoch „rutschen“ kann, so besteht andererseits natürlich das Problem, dass man in der Praxis oftmals gar keine andere Wahl hat, als die Abfindung anzunehmen.
Abfindungen werden zumeist dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber einen nicht mehr weiter beschäftigen kann oder möchte. Nun hat man sicherlich einige rechtliche Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen, nur stellt sich natürlich auch die Frage, wer wirklich weiter an einem Arbeitsplatz tätig sein möchte wenn bekannt ist, dass man von Seiten des Arbeitgebers, und vielleicht dann auch von Seiten der Kollegen, nicht mehr erwünscht ist. Die Abfindung lässt sich also häufig gar nicht „umgehen“.
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